Allgemeine
Geschäftsbedingungen

  1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1    Die Amazon Werbeagentur Salesboat (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2    Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3    Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4    Die Agentur behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden spätestens am Tag der Änderung bekannt gegeben und gelten als angenommen, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Bei einem Widerspruch der Änderungen, behält sich die Agentur vor, die Verträge fristlos zu kündigen.

1.5    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6    Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

 

  1. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder der Angebotsvorlage. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

2.2    Die Agentur ist zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten die Einsichtnahme in die entsprechenden Tools, Unterlage und Programme zugänglich zu machen. Insbesondere sind dies Amazon Seller Central und Amazon Vendor Central. Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Grafiken, Videos und sonstige Content-Materialien zugänglich machen, die im Rahmen der Amazon Werbemaßnahmen eingesetzt werden können.

2.3    Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Videos, etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

 

  1. Honorar

3.1    Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, es sei denn, der Umsatz ist von der Umsatzsteuer befreit.

3.2    Das Honorar richtet sich nach den im Agenturvertrag oder der Angebotsvorlage vereinbarten Preise. Soweit es sich um eine Werbeumsatzbeteiligung oder eine Werbekostenbeteiligung handelt, richtet sich das Honorar nach den im Agenturvertrag oder der Angebotsvorlage vereinbarten Prozentsätze. Die Basis für die Berechnung der Werbeumsatzbeteiligung ist der in Amazon Seller Central und/oder Amazon Vendor Central ausgewiesene Wert des Werbeumsatzes. Die Basis für die Berechnung der Werbekostenbeteiligung ist der in Amazon Seller Central und/oder Amazon Vendor Central ausgewiesene Wert der Werbeausgaben. Es sind keine Abzüge (z. B. Steuern, Amazon Gebühren und Provisionen, Produktkosten,…) gültig.

 

  1. Zahlung

4.1    Soweit nicht anders vereinbart, beträgt das Zahlungsziel bei sämtlichen Leistungen 14 Tage ab Rechnungsstellung.

4.2    Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

4.3    Weiteres ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

  

  1. Urheberrecht und Markennutzung

5.1    Der Kunde räumt der Agentur ein einfaches Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken, deren Nutzung zur Vertragserfüllung notwendig ist, für die Dauer dieses Vertrages und zum Zwecke der Vertragserfüllung ein. Gleiches gilt für alle anderen Schutzrechte, deren Nutzung zur Vertragserfüllung notwendig ist.  

5.2    Der Kunde stellt sicher, dass alle Nutzungsrechte, die von Dritten eingeräumt werden müssen, damit die Agentur die in diesem Vertrag geschuldeten Kooperationsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, tatsächlich vorliegen. Sollten Dritte Ansprüche gegenüber der Agentur oder einen seiner Mitarbeiter wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend machen, stellt der Kunde die Agentur auf dessen erstes Anfordern von allen Ansprüchen der Dritten frei.

5.3    Urheberrechte und schutzfähiges Know-How, das im Rahmen der Erbringung der Leistungen verwendet wird, liegt bei der Agentur. Das verwendete Know-How ist ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmenswertes der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Strategien, Prozesse, Informationen und Dokumente, die Ihm im Rahmen der Erbringung der Leistungen bekannt werden und zugesandt werden vertraulich zu behandeln. Die Agentur behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Vertraulichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 

  1. Kennzeichnung

6.1    Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

  1. Gewährleistung

7.1    Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen schriftlich mitzuteilen.

7.2    Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

7.3    Die Agentur gibt keine Garantie jeglicher Art, insbesondere nicht, dass die verkaufssteigernden Werbemaßnahmen, welche sich aus dem Vertrag und der AGB ergeben, zum Erfolg führen.

 

  1. Haftung

8.1    In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

8.2    Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Werbemaßnahmen gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

8.3    Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

  1. Freistellung

Die Agentur prüft verwendete Keywords, die im Rahmen der Leistungen verwendet werden, weder markenrechtlich noch urheberrechtlich. Die rechtliche Verantwortung liegt somit beim Vertragspartner. Sofern die Agentur von Dritten im Rahmen von urheber- bzw. markenrechtlichen Verstößen in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde durch Aufforderung der Agentur, die Agentur von rechtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Im Rahmen der Amazon Werbemaßnahmen kann es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass Keywords für den Auftritt des Kunden nachteilig indexiert werden können. Ansprüche durch den Vertragspartner sind für solche nicht beeinflussbaren Prozesse ausgeschlossen.

  

  1. Geheimhaltungsvereinbarung

 10.1  Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten unbefristet geheim zu halten.

10.2  Unterlagen bzw. Datenträger, die die Agentur im Rahmen der Mitwirkungspflicht nach § 5 vom Kunde erhalten hat, sind nach Vertragsende an den Kunden zurückzugeben. Soweit die Agentur zur Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag Unterlagen oder sonstige Aufzeichnungen (z. B. auf Datenträgern,…) erstellt, sind diese spätestens bei Vertragsende an den Kunde zu übergeben.

10.3  Die Vertragspartner werden ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten auf diese Verpflichtungen hinweisen. 

 

  1. Kündigung und Vertragsdauer

11.1  Die Laufzeit der einzelnen Leistungen ist variabel und ergibt sich aus dem vorliegenden Agenturvertrag oder der Angebotsvorlage. Sollte eine Leistung aus der laufenden Betreuung durch die Agentur bestehen, gilt die vereinbarte Mindestlaufzeit von 3 Monaten.

11.2  Eine ordentliche Kündigung ist jederzeit nach der Mindestlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende möglich. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich das Vertragsverhältnis, nach der Mindestlaufzeit, einmalig um den gleichen Zeitraum.

11.3  Danach erfolgt eine immer wiederkehrende automatische Verlängerung des Vertrags um einen weiteren Monat, entsprechend dem dazugehörigen Angebot, sofern keine Vertragspartei einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung des Vertragsverhältnisses ausgesprochen hat.

11.4  Unabhängig von der vertraglichen Regelung ist eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund immer zulässig.  Für jede Partei liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn hinsichtlich des Vermögens der anderen Partei ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, wenn Vollstreckungsmaßnahmen gegen die andere Partei ausgebracht und nicht innerhalb eines Monates aufgehoben werden und/oder wenn die andere Partei gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertrag und/oder den AGB verstößt. Für die Agentur besteht ein wichtiger Grund auch insbesondere dann, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt oder sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und/oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten in erheblichem Maße verletzt, dies auch bereits bei einer einmaligen Verletzung der Mitwirkungspflichten.

11.5  Jede Kündigung Bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.6  Beendet der Kunde das Vertragsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig, so kann die Agentur vom Kunden verlangen, für die erbrachten Dienstleistungen des jeweiligen Zeitraums eine Pauschale in Höhe von 4.0000 Euro an die Agentur zu entrichten.

 

  1. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet werden kann.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

  1. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1  Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

14.2  Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

 

Stand: August 2020

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